sichtestrich-designestrich

Sichtestriche (Designfußböden) sind sichtbare Estriche die in der Oberfläche verbleiben und den „Bo-denbelag“ darstellen, d.h. der Sichtestrich wird direkt genutzt und bildet ein gestalterisches Element mit hohen ästhetischen und gestalterischen Anforderungen. Der Sichtestrich muss den Beanspru-chungen durch Lasten und Verschleiß standhalten, rutschhemmend und pflegeleicht sein.

Sichtestriche werden aus mineralischen Bindemitteln wie Zement, Calciumsulfat, Magnesia und Zementkunstharzen als schwimmende Estriche, Verbundbeläge und bei geringem Kunstharzanteil auch als Spachtelbeläge hergestellt. Die Oberflächen der Sichtestriche werden abhängig vom Bindemittel gespachtelt, geglättet oder geschliffen. Die Oberfläche kann geölt, hydrophobiert oder versiegelt werden.

Wie bewertet man die hohen Anforderungen an einen Sichtestrich?

Alles, was

  • nicht in einer DIN-Vorschrift steht,
  • nicht „eindeutig und erschöpfend“ zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) vereinbart wurde,

muss subjektiv beurteilt werden, siehe Kapitel 1.

Jede Ansichtsfläche ist hinsichtlich des Aussehens ein Unikat aufgrund

  • zulässiger Maßtoleranzen
  • Witterungsbedingungen usw.

Die Bewertung, ob z. B. der Sichtestrich „üblich“ ist und ob die Ausführung der Leistung entspricht, die der Auftraggeber „erwarten“ kann, bedarf eines erfahrenen Sachverständigen.

Begriffe, wie „Gebrauchstauglichkeit, Wert und zugesicherte Eigenschaften“, werden nicht mehr ver-wendet. Nach der VOB wird nach der „vereinbarten Beschaffenheit“ und der „vorauszusetzenden Verwendungseignung“ bewertet. Siehe Kapitel 9 „Mängel und Haftung aus rechtlicher Sicht“.

Die Anforderung an eine „eindeutige und erschöpfende“ Beschreibung der zu erwartenden Bauleis-tung ist noch wichtiger, um gegebenenfalls über einen SOLL-IST-Vergleich eventuelle Mängel begrün-den zu können.

Welche Leistungen darf ich erwarten bzw. wie muss das Ergebnis aussehen?

Welche a.a.R.T. („allgemein anerkannten Regeln der Technik“) gibt es zur Erfüllung eines Mindest-standards meiner Leistung, hier: Bauteil Sichtestrich?

  • VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  • DIN Normen
  • Merkblätter
  • Verarbeitungsrichtlinien

DIN 1961:2016-09, VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

§13 Mängelansprüche
„(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.“

DIN 18353:2019-09 „Estricharbeiten“
„In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere anzugeben:

0.2.3 Nutzung der Estriche sowie besondere Beanspruchungen physikalischer, chemischerund thermischer Art, denen sie nach dem Einbau ausgesetzt sind, z. B. hohe lotrechte Nutzlasten.
0.2.5 Ausführung nach bestimmten Zeichnungen, insbesondere Detail- und Fugenplänen
0.2.8 Art, Lage, Maße und Ausbildung von Bewegungs-, Bauwerks- und Bauteilfugen
3.1.6 Bei gefärbten Estrichen muss die Farbe gleichmäßig mit dem Mörtel vermischt sein, bei ein-schichtigen Estrichen in der ganzen Dicke der Estriche, bei mehrschichtigen Estrichen in der gan-zen Dicke ihrer jeweiligen Nutzschicht. Stoff- und herstellungsbedingte Farb- und Strukturunterschiede sind zulässig.
3.3.4 Für Terrazzoböden als schwimmende Estriche gelten die Festlegungen für Zementestrich nach DIN 18560-2.“

DGUV Regel 108-003 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“

3.1 Art der Bodenbeläge
In Arbeitsräumen und -bereichen mit Rutschgefahr müssen rutschhemmende Bodenbeläge eingesetzt werden. Je nach Anforderung können dies feinraue, raue oder profilierte Bodenbeläge erfüllen, z.B. (…), Estriche aus mineralischen Bestandteilen mit Zement als Bindemittel und gegebenenfalls Kunstharzzu-sätzen."

Sinngemäß auch für den normalen Wohnbereich.

Sichtestrich-Klassen

Ähnlich wie beim Sichtbeton (siehe Kapitel 3.1.1), kann man den Sichtestrich in unterschiedlichen Klassen (Anforderungen) definieren.

Nachfolgend eine Muster-Tabelle, zur Hilfestellung der Definition:

SE - Sichtestrichflächen mit hohen gestalterischen Anforderungen

Begriffsdefinitionen

„vereinbaren“: d. h., zwei oder mehrere Personen beschließen, etwas Bestimmtes zu tun
„empfehlen“: d. h., jemandem eine Sache nennen, die für einen bestimmten Zweck geeignet ist
„vorsehen“: d. h., planen, beabsichtigen
„gleichmäßig“: d. h., in gleichen Teilen, Aufteilung, regelmäßig, stetig
„ca.“ ist die Abkürzung für: circa (zirka), lateinisch für: „ungefähr“, „annähernd“,
d. h. geringfügige Überschreitungen sind im Einzelfall zulässig