| |
Ohne ausdrückliche Vereinbarung von erhöhten Anforderungen sind einzuhalten:
Porigkeitsklasse |
3P |
Tab. 1 |
Strukturklasse |
S1 |
Tab. 2 |
Farbgleichheitsklasse |
F1 |
Tab. 2.1 |
Arbeitsfuge |
A1 |
Tab. 3 |
Eine Einhaltung der Porigkeitsklasse und der Strukturklasse werden beurteilt :
unmittelbar nach dem Ausschalen.
Die Einhaltung der Farbgleichheitsklasse wird beurteilt :
nach Erreichen der jeweiligen Betonfestigkeit.
Tabelle 2.7-1: Porigkeit (Betonoberfläche)
Klasse |
Offene Poren an der Betonoberfläche |
% |
cm² / (2500 cm²) |
P |
≤ 0,3 |
≤ 8 |
2P |
≤ 0,6 |
≤ 15 |
3P |
≤ 0,9 |
≤ 23 |
Tabelle 2.7-2: Struktur der Sichtbeton-Oberfläche
Klasse |
Struktur - Elementstoß |
|
S1 |
- geschlossene, weitgehend einheitliche Betonoberfläche mit
geschlossener Zementleim- oder Mörteloberfläche
- keine Grobkornansammlungen
- in den Elementstößen austretender Zementleim/Feinmörtel
bis max. 20 mm Breite und 10 mm Tiefe
- Rahmenabdruck des Schalungselements |
zugelassen |
S2 |
-Wie S1 jedoch:
- glatte, geschlossene und weitgehend einheitliche Oberfläche
- in der Elementstößen austretender Zementleim/ Feinmörtel
bis max. 10 mm
Breite und 5 mm Tiefe
- Versatz der Elementstöße
- verbleibende Grate |
≤ 5 mm
≤ 5 mm |
S3 |
Wie S2 jedoch:
- in den Elementstößen austretender Zementleim/Feinmörtel
bis max. 3 mm
- Versatz der Elementstöße
- feine, technisch unvermeidbare Grate |
≤ 3 mm
≤ 3 mm |
S4 |
Wie S3 jedoch:
- Rahmenabdruck des Schalungselements |
nicht zugelassen |
Tabelle 2.7-2.1: Farbgleichheit
Klasse |
Zur Beurteilung der Farbgleichheit ist der Gesamteindruck maßgeblich |
F1 |
Flächige Verfärbungen, verursacht durch Rost, unterschiedliche Art und unsachgemäße Vorbehandlung der Schalhaut, unsachgemäße Nachbehandlung des Betons, Zuschläge verschiedener Herkunft sowie linienförmige Verfärbungen (Abzeichnen der Bewehrung) sind unzulässig. Weitergehende Anforderungen an die Gleichmäßigkeit der Farbe werden nicht gestellt. |
F2 |
Zusätzlich zu den Anforderungen nach F1 sind Verfärbungen, die auf Zemente unterschiedlicher Art oder Herkunft oder auf unterschiedliche Betonzusätze zurückzuführen sind, unzulässig. Bei Einhaltung der Vereinbarung nach dem Stand der Technik sind unvermeidbar entstehende Unterschiede des Farbtones zulässig. |
Tabelle 2.7-3: Ausbildung von Arbeitsfugen
Klasse |
Arbeitsfugen |
|
A1 |
- Versatz der Flächen zweier Betonierabschnitte |
≤ 10 mm |
A2 |
- Versatz der Flächen zweier Betonierabschnitt
- allfällige Feinmörtelaustritte müssen entfernt werden
- Dreikantleiste |
≤ 10 mm |
A3 |
- Versatz der Flächen zweier Betonierabschnitte
- allfällige* Feinmörtelaustritte müssen entfernt werden
- Dreikantleiste |
≤ 5 mm |
A4 |
- Versatz der Flächen zweier Betonierabschnitte
- allfällige Feinmörtelaustritte müssen entfernt werden
- Dreikantleiste oder dgl. nicht zugelassen |
≤ 3 mm |
(*) allfällige : etwaige, ggf. erforderliche
|